Sicherheit abends und in der Nacht
für Sie, für Ihre Familie und für Ihren gesamten Freundeskreis:

Die meisten Fahrräder sind vorne nicht mit einem richtigen Rückstrahler ausgestattet.

Für den Fall, dass Ihre Rückstrahler fehlen, verloren gegangen sind oder kleiner als 20 cm2 sind,
bieten wir Ihnen massiv selbstklebende rückstrahlende Reflex-Folien für Fahrräder und Radanhänger.
Die Rückstahlwirkung entspricht den Anforderungen der Vorschrift ECE R 104.
Achtung:
vermeiden Sie billige Aufkleber, die nicht dieser Vorschrift entsprechen!

Die Aufkleber sind mindestens 20 cm2 groß:
51 x 51 mm
Farben:  weiß |  rot  | gelb
Die professionellen Aufkleber widerstehen Schmutz, Öl und Reinigungsmittel. Die sind für Lkw-Planen produziert.

Rückstrahler-Bestellung:
Mail an zauner@rad-fahren.at
mit Ihrer Postadresse.
Rechnung für Ihre Vorauszahlung kommt per Mail.
Mit Zahlungsbestätigung oder bei Zahlungseingang gehen Ihre Produkte zum Versand.
Die Farben können gemischt werden.
Mindestens 3 Stück Preis pro Stück inkl. Mwst.
ab 3 Stück 3,00 €
ab 10 Stück 2,60 €
ab 20 Stück 2,30 €
Versandaufwand 3,50 € / Auftrag + Porto
Kauf vor Ort ist natürlich ebenso möglich.
weißer Aufkleber für vorne
mindestens 20 cm2
Fahrrad 1 Stück
Radanhänger 2 Stück
vorne links und rechts
roter Aufkleber für hinten
mindestens 20 cm2
Fahrrad 1 Stück
Radanhänger 2 Stück
hinten links und rechts
gelber Aufkleber für die Seiten
und für die Tretkurbeln am Fahrrad
mindestens 20 cm2
Fahrrad 2 Stück
Radanhänger 2 Stück
seitlich links und rechts

Es dürfen auch mehr Rückstrahler pro Fahrzeug sein.
Vorne immer weiß. Hinten immer rot. Auf der Seite gelb.
Die Rückstrahlaufkleber sind auch für Kinderwagen und andere Fahrzeuge nutzbar.

Klebehinweise:
Reinigen Sie die Klebestelle. Sie muss sauber, fettfrei und trocken sein.
Entfernen Sie die dicke Trägerschicht und kleben Sie die Folie auf ihren gewünschten Platz.
Kleben Sie in der richtigen Position. Eine nachträgliche Korrektur ich nicht möglich.
Drücken Sie die Folie gut an.
Ziehen Sie vorsichtig die Deckfolie ab – achten Sie darauf, dass sich die Reflexschicht nicht wieder vom Klebeplatz ablöst – ggf wieder gut andrücken.

Weitere seitliche Rückstrahler, die anerkannt werden:
• „Katzenaugen“ auf den Speichen der Räder.
• Weiße Rückstrahlstreifen auf dem Reifen
• Speichen-Reflex-Sticks: die strahlende Seitenfläche muss 20 cm2  sein.
Meist genügen 8 Sticks pro Rad … je nach Länge.

Die österreichische Fahrradverordnung schreibt folgende Strahler vor:

Fahrrad
  • Fahrrad vorne:
    mindestens ein weißer, nach vorne wirkender Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen
    Lichteintrittsfläche mindestens 20 cm2
  • der Rückstrahler darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein
  • Fahrrad hinten:
    mindestens ein roter, nach hinten wirkender Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen
    Lichteintrittsfläche mindestens 20 cm2
  • der Rückstrahler darf mit dem Rücklicht verbunden sein
  • Räder:
    Reifen, die an den Seiten ringförmig zusammenhängend weiß rückstrahlend sind, oder
    an jedem Rad mit nach beiden Seiten wirkende Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen,
    mit Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2
  • Pedale: gelbe Rückstrahler an den Pedalen vorne und hinten oder gleichwertige Einrichtungen
Radanhänger
  • vorne ein weißer und hinten ein roter Rückstrahler
    der rote Rückstrahler darf mit dem Rücklicht verbunden sein
  • mindestens je ein gelber Rückstrahler an den seitlichen Fläche – muss nicht auf dem Rad montiert sein
  • Radanhänger über 60 cm Breite sind vorne mit zwei weißen und hinten mit zwei roten Rückstrahlern auszurüsten
  • wirksame Fläche aller Rückstrahler: mindestens 20 cm2
  • alle Rückstrahler können Aufkleber sein, die den Bestimmungen ECE R 104 entsprechen.